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ABLAUF HINWEISGEBERSYSTEM

Die Technikum Laubholz GmbH hat im Rahmen Ihrer Compliance Maßnahmen ein Hinweisgebersystem etabliert.

 

Dieses ermöglicht es, jeder Person, einen möglichen Verstoß oder ein potenzielles Fehlerverhalten im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit mit der Technikum Laubholz GmbH über das Hinweisgebersystem, schnell, unkompliziert und vor allem auch anonym an die interne Meldestelle weiterzuleiten.

 

Klicken Sie hier, um das Hinweisgebersystem zu erreichen.

 

Ihre Meldung wird dann an unsere interne Meldestelle weitergeleitet und bearbeitet. Die Meldestelle wird von Frau Susanne Rube susanne.rube@technikumlaubholz.de sowie unserem Rechtsanwalt Martin Just info@just-rechtsanwalt.de ausgeübt.

 

Das Hinweisgebersystem kann dabei sowohl anonym, durch die Nutzung der im Hinweisgebersystem bei der Meldung generierten Zugangsdaten, oder aber durch die Angabe von persönlichen Daten in der Meldung auch identifizierbar verwendet werden.

 

Sie können über das Hinweisgebersystem sowohl Angaben zu einem etwaigen Verstoß machen als auch Dateianhänge hinzufügen.

 

Spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend wird Ihre Meldung geprüft und die notwendigen Folgemaßnahmen getroffen. Dabei kann die interne Meldestelle interne Untersuchungen anstoßen und betroffene Personen und Arbeitseinheiten kontaktieren. Sie kann die hinweisgebende Person an andere zuständige Stellen verweisen, das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen abschließen und zuletzt das Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen abgeben, entweder an eine entsprechende Organisationseinheit der Technikum Laubholz GmbH für weitere interne Ermittlungen oder aber an eine zuständige Behörde. Innerhalb von 3 Monaten ab Beginn Ihrer Meldung werden Sie über das Ergebnis der Prüfung und die ergriffenen Folgemaßnahmen unterrichtet.